Anpassung an die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Im Rahmen der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung waren wir zur Anpassung unserer Formulare bezüglich des Erheben und Übermitteln von Befunden, Informationsweitergabe an Angehörige und Erinnerungen an Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen (Recall) verpflichtet.  Um empfindliche Strafen zu vermeiden, wurden diese Formulare anwaltlich geprüft und sind sehr ausführlich. 

Bitte haben Sie daher Verständnis, dass das einmalige Ausfüllen der Formulare bei Ihrem nächsten Praxisbesuch ein wenig Zeit in Anspruch nimmt.

Auch uns beschert diese gesetzliche Neuerung einen deutlichen Mehraufwand an Bürokratie, Kosten und Zeit. 

Unser bisheriges Datenschutzkonzept musste darüber hinaus nicht geändert werden!
Denn wir haben seit Praxisgründung stets alle uns möglichen Maßnahmen für einen sicheren Umgang mit Ihren Daten getroffen.